Das Gesuchdossier enthält das Formular und sowie die im Formular aufgeführten Beilagen. Es ist ungebunden, nicht geheftet und einseitig kopiert einzureichen. Bei Zustellung als pdf bitte alle Unterlagen in einem einzigen pdf einreichen.
1 bis 3 Monate für Einzelgesuche und 3 bis 6 Monate für Institutionen und Projekte.
Alle Angaben von und über gesuchstellende Personen (inkl. Namen, Adressen) werden von der Stiftung vertraulich behandelt und insbesondere nicht gegenüber Behörden offen gelegt, ausser es sei gesetzlich vorgeschrieben.
Einzelgesuche sind über das nachfolgende Formular mit dem dort aufgeführten Mindestinhalt einzureichen.
Wenn Sie Probleme haben mit dem Ausfüllen und Zusammenstellen der Gesuchakten, hilft Ihnen die Pro Infirmis, die Pro Senectute, die Budgetberatung in Ihrer Gemeinde oder eine ähnliche Organisation weiter.
Falls Sie nicht wissen, an welche Organisation Sie sich wenden können, helfen wir Ihnen bei der Suche gerne weiter.
Menschen mit einer IV-Rente reichen das Gesuch aus Gründen der Subsidiarität vorgängig via Pro Infirmis beim FLB-Fonds ein.
Gesuche können per Email oder, falls kein elektronischer Datenaustausch gewünscht wird, per Post eingereicht werden.
Sie nehmen Kenntnis von der Datenschutzerklärung auf der Homepage der Heinz Schöffler-Stiftung und sind damit einverstanden.
Per Email
antraege@heinzschoeffler-stiftung.ch
Per Post
Heinz Schöffler Stiftung
Effingerstrasse 11
Postfach
3001 Bern
Gesuche für Institutionen und Projekte sind über das nachfolgende Formular mit dem dort aufgeführten Mindestinhalt einzureichen. Wir bitten Sie, per E-Mail zugestellte Gesuche in einem einzigen pdf einzureichen.
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antraege@heinzschoeffler-stiftung.ch
Bei sämtlichen Fragen zu Gesuchen und Förderbeiträgen steht ihnen die Geschäftsstelle der Heinz Schöffler-Stiftung zur Verfügung
Per Telefon
+41 31 381 40 15
Per Email
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